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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3742
OLG Stuttgart, 04.02.1991 - 3 Ws 21/91 (https://dejure.org/1991,3742)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.02.1991 - 3 Ws 21/91 (https://dejure.org/1991,3742)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Februar 1991 - 3 Ws 21/91 (https://dejure.org/1991,3742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlaß eines Haftbefehls wegen Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 984
  • NStZ 1991, 291
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2008 - 3 Ws 4/08

    Fortwirkung der in einem Ursprungsverfahren eingetretenen

    Die Zuständigkeit des Amtsgerichts W. erstreckt sich auch auf Haftentscheidungen, da die Zuständigkeitsregelung des § 125 Abs. 1 StPO durch die Konzentrationswirkung des § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO verdrängt wird (vgl. OLG Hamm MDR 1983, 688; OLG Stuttgart NStZ 1991, 291, 292; Meyer-Goßner a.a.O. § 125 Rdn. 1).

    Da eine Entscheidung in der Sache bisher nicht ergangen ist, der Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft vielmehr zu Unrecht wegen vermeintlicher (örtlicher) Unzuständigkeit durch das Amtsgericht W. abgelehnt worden ist, sieht sich der Senat an einer eigenen Sachentscheidung (§ 309 Abs. 2 StPO) gehindert und verweist die Sache an das Amtsgericht W. als Gericht des ersten Rechtszuges zurück (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1983, 426, 427; OLG Stuttgart NStZ 1991, 291, 292; Meyer-Goßner a.a.O. § 309 Rdn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 3 Ws 206/07

    Zuständigkeitsregelung des § 125 Strafprozessordnung (StPO) für den Erlass eines

    Die besondere Zuständigkeitsregelung des § 125 StPO für den Erlass eines Haftbefehls bildet lediglich eine Ausnahme von der allgemeinen Vorschrift des § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO und wird von der Konzentrationsregelung des § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO durchbrochen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1991, 291, 292; OLG Hamm MDR 1983, 688; Meyer-Goßner, StPO, 49. Auflage, § 125 Rn. 1).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2003 - 4 Ws 270/03

    Örtliche Zuständigkeit für den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls in

    Diese Bestimmung ist auch anwendbar, wenn es um den Erlass eines Haftbefehls geht; § 125 StPO schließt § 162 Abs. 1 Satz 2 StPO nicht aus (OLG Stuttgart NStZ 1991, 291; Meyer-Goßner a.a.O. § 125 Rdnr. 1).
  • OLG Brandenburg, 15.06.1994 - 2 Ws 62/94

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zum Nachteil sozialistischen

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.02.1991 - 1 Ws 122/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10183
OLG Düsseldorf, 11.02.1991 - 1 Ws 122/91 (https://dejure.org/1991,10183)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.1991 - 1 Ws 122/91 (https://dejure.org/1991,10183)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 1991 - 1 Ws 122/91 (https://dejure.org/1991,10183)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 984
  • StV 1991, 457 LS
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 12.09.1994 - 1 Ws 176/94

    Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Erstattung der Auslagen für die

    Indes ergibt sich aus dem Zusammenhang der Regelungen in Art. 6 Abs. 3 Buchst. c und Buchst. e MRK, daß Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK dem der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten keinen Anspruch auf gerichtliche Beiziehung eines Dolmetschers zur Vermittlung der Kommunikation mit seinem Wahlverteidiger gibt (Beschluß des Senats vom 20.10.1992 - 1 Ws 185/92; OLG Düsseldorf, NSTE, Nr. 15 zu Art. 6 MRK = MDR 1989, 668 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Auflage, Art. 6 MRK, RNr. 25; a.A. KG, NStZ 1990, 402 ; OLG Düsseldorf, StV 1991, 457; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Auflage, § 464 a RNr. 9 a.E.; vgl. auch OLG Stuttgart, StV 1986, 491).

    Allem nach ist auch kein Raum für eine in entsprechender Anwendung von Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MRK, § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG , §§ 140 ff StPO erfolgende gerichtliche Beiziehung eines Dolmetschers zur Vermittlung der Kommunikation des Beschuldigten mit seinem Wahlverteidiger (a.A. KG, NStZ 1990, 402 ; OLG Düsseldorf, StV 1991, 457).

  • OLG Zweibrücken, 24.04.2017 - 1 Ws 81/17

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers zur Vorbereitung eines

    Demnach ist zu verlangen, dass der Antragsteller in seinem Antrag zumindest die Tatsachen substantiiert mitteilt, die hinreichende Anhaltspunkte für die Erfolgsaussicht des künftigen Wiederaufnahmeverfahrens geben, und dass er die Nachforschungen, die seiner Meinung nach neue Tatsachen oder Beweismittel zutage fördern können, bestimmt bezeichnet (OLG Karlsruhe, a. a. O.; Gössel, a. a. O., Rn. 14; OLG Düsseldorf, MDR 1991, 984 [LS]).
  • LG Ulm, 03.12.2019 - 3 Qs 58/19
    Auch muss bestimmt mitgeteilt werden, welche Nachforschungen nach Meinung des Verurteilten zu neuen Tatsachen oder Beweismitteln führen können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.1991 - 1 Ws 122/91, ).
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Rechtsprechung
   LG Paderborn, 13.02.1991 - 12 StVK 64/91   

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https://dejure.org/1991,11658
LG Paderborn, 13.02.1991 - 12 StVK 64/91 (https://dejure.org/1991,11658)
LG Paderborn, Entscheidung vom 13.02.1991 - 12 StVK 64/91 (https://dejure.org/1991,11658)
LG Paderborn, Entscheidung vom 13. Februar 1991 - 12 StVK 64/91 (https://dejure.org/1991,11658)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 984
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 1 Ws 38/93

    Freiheitsstrafe; Unterbrechung der Vollstreckung; Anrechnung einer Unterbringung;

    Dabei bedarf es einer Stellungahme zu den im einzelnen zu verfassungsrechtlicher Bewertung der Vorschrift dargelegten Gesichtspunkten nicht (vgl. dazu OLG Celle in StV 1990, 459 = OLGSt, StGB § 67 Nr. 6 = NStZ 1990, 453; Ungewitter in MDR 1989, 685; Werner in StV 1989, 506; abweichend: Beschluß des 3. Strafsenats OLG Düsseldorf v. 12.2.1922 in OLGSt StPO § 458 Nr. 2; OLG Hamm in NStZ 1990, 298; LG Paderborn in NStE StGB § 67 Nr. 21 = MDR 1991, 984; Schönke/Schröder-Stree, StGB , 24. Aufl., § 67 Rdn. 3).
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